Presseinformation des BraunkohlenausschussesÄltestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer AnrufungsstelleErweiterte Bergschadensregelung verbessert die Position BergschadensbetroffenerKöln, 19. Februar 2010
Der Ältestenrat des Braunkohlenausschusses hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, bei der Bezirksregierung Köln eine Anrufungsstelle für Betroffene von Bergschäden im Rheinischen Braunkohlenrevier einzurichten. Der Verfahrensablauf orientiert sich dabei an der Arbeitsweise der bereits bestehenden Schlichtungsstelle Bergschäden Nordrhein-Westfalen, die im Bereich des Steinkohlenbergbaus tätig ist. |
Bergschadensbetroffene im Rheinischen Braunkohlenrevier können sich künftig an die Anrufungsstelle wenden, nachdem vorangegangene Einigungsversuche mit RWE Power aus ihrer Sicht nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Das Verfahren ist für die Antragsteller kostenfrei. Durch die Einrichtung einer unabhängigen Anrufungsstelle soll eine mit Kostenrisiken für die Bergschadensbetroffenen verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst vermieden werden. Zusätzlich richtet RWE Power einen Bergschadensbeauftragten als unmittelbaren Ansprechpartner für die Betroffenen ein.
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