Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude deutlich an und hat dazu Eckpunkte vorgelegt. Die neuen Förderbedingungen sollen bereits am 21. Juli 2026 in Kraft treten. Bis dahin läuft eine Umstellungsphase bei KfW und BAFA. Bereits zugesagte Anträge bleiben unberührt. Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen hat, kann nach Angaben der KfW noch bis 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Neue Bestätigungen zum Antrag können in der Umstellungsphase von heute an bis 20. Juli jedoch nicht erstellt werden.
Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem die Heizungsförderung. Der Einkommensbonus wird künftig stärker gestaffelt. Vorgesehen sind drei Einkommensstufen bis 30.000 Euro, bis 40.000 Euro und bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern soll zusätzlich ein pauschaler Familienzuschlag von 10.000 Euro beim anzusetzenden Einkommen gelten.
Gleichzeitig wird die Förderung schrittweise abgesenkt. Die förderfähigen Kosten für Heizungen sinken zunächst von 30.000 Euro auf 28.000 Euro und danach halbjährlich weiter. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird deutlich zurückgeführt. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für besonders emissionsarme Biomasseanlagen sollen gestrichen werden.
Bei den Einzelmaßnahmen über das BAFA bleibt die Zuständigkeit grundsätzlich bestehen. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung sowie Gebäude- und Wärmenetze. Neu ist unter anderem, dass der iSFP-Bonus künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro greifen soll. Für besonders ineffiziente Gebäude ist ab 2027 ein neuer Worst-Performing-Building-Bonus von 5 Prozent vorgesehen.
Konkrete Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Eckpunkten. Weitere Informationen stellen BMWE, KfW und BAFA auf ihren Internetseiten bereit.
Kurzfazit: Aus Eigentümersicht ist die Reform ambivalent. Positiv ist, dass die Förderung dem Grunde nach fortgeführt wird und bereits gestellte beziehungsweise bewilligte Anträge geschützt werden. Kritisch ist jedoch, dass die Förderkulisse erneut kurzfristig geändert wird. Das erschwert Planungssicherheit, gerade für private Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Investitionsentscheidungen häufig mit Handwerkern, Energieberatern, Banken und Miteigentümern abstimmen müssen.
Corinna Kodim (ZV | Team Energie)