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Rechtliches, VBHG

"Bergbauschäden an privaten Abwasserleitungen"

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Artikels des IKT mit Hinweis auf den VBHG:
Aufgrund der aktuellen Rechtslage zur Durchführung von Dichtheits-/Funktionsprüfungen von erdverlegten Abwasserleitungen  hat Dipl.-Ing. Sebastian Beck vom IKT (Institut für unterirdische Infrastruktur GmbH) für in erster Linie den dem IKT zugehörigen Kommunen einen Artikel zu Bergschäden an privaten Abwasserleitungen sowie entsprechenden Verjährungsfristen verfasst. Mit freundlicher Genehmigung des IKT (www.ikt.de) stellen wir Ihnen den Artikel unter folgendem Link pdf zur Verfügung.

 

Zur Feststellung und Beurteilung vorhandener Schäden an erdverlegten Abwasserleitung (Grundleitungen) stehen Ihnen unsere zertifizierten "Berater Grundstücksentwässerungen", Herr Dipl.-Ing. Mischa Tönebön und Herr Dipl. -Ing. Andreas Kumer, gerne für Rückfragen zur Verfügung. Anruf oder E-Mail genügt.

Weitere Information finden Sie in einer Veröffentlichung von Herrn Dipl.-Ing. Tönebön in unserer Mitgliederinformation VBHG informiert, Ausgabe Juni 2016 „Achtung: Kanalhaie!“.

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