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Rechtliches

Dichtheitsprüfung

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VBHG stellt zertifizierte Berater für Grundstücksentwässerung (ZBG)

Ein nicht seltener Auftrag an die Bau- und Bergschadenssachverständigen des VBHG ist die Prüfung, ob im konkreten Einzelfall ein Schaden bzw. eine Funktionsstörung an privaten Grund-/Hausanschlussleitungen allein- oder mitursächlich auf bergbauliche Einwirkungen zurückgeht bzw. zurückgehen kann. Nachgeschaltet stellen sich häufig auch Fragen zur sog. Dichtheitsprüfung (in NRW: früher § 45 Bauordnung, mittlerweile § 61 a Landeswassergesetz).

 

Das VBHG-Merkblatt Dichtheitsprüfung ist sachbedingt häufig vergriffen, zumal auch immer mehr Mitglieder das Merkblatt ohne konkreten bzw. aktuellen Anlass anfordern; diesbezüglich zwei Hinweise:

 

· Auch wenn bei den nordrhein-westfälischen Kommunen nach wie vor nicht alle in Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung bestehenden Anforderungen und Rahmenbedingungen gleich gehandhabt werden, wird das VBHG-Merkblatt zur Dichtheitsprüfung voraussichtlich im Februar 2011 wieder zur Verfügung stehen.
· Den Anforderungen an zeitgemäße Beratungstrends folgend, hat der VBHG zwei seiner als Sachverständige tätigen Bauingenieure noch zusätzlich und speziell auch für Grundstücksentwässerungs- und damit zusammenhängende Beratungsfragen zertifizieren lassen:
Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung (ZBG).
· Das gesamte Fachteam des VBHG umfasst damit: Markscheider, als Bergschadenssachverständige tätige Bauingenieure/Architekten, zertifizierte Berater (für) Grundstücksentwässerung, Vermessungsfachleute, Betriebswirte, Juristen.
Nähere Informationen zum Inhalt der o. g. Beratungszertifizierung für Grundstücksentwässerung finden Sie auch hier.

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